Allgemeines
Europäische Kommission (Exekutive)
- entwirft die Gesetze und führt sie aus
- stellt den Haushaltsentwurf auf
- verwaltet Fonds
- sorgt für Einhaltung der EU-Rechte
- ist an Außen- und Sicherheitspolitik beteiligt
Europäischer Rat
- höchstes Entscheidungsgremium
- treffen Grundsatzentscheidungen
- Ministerkommitée der Mitgliedsstaaten
- legen allgemeine Leitlinien der gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik und langfristige EU-Politik- Ziele fest
Europäisches Parlament
- das Europäische Parlament kann bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht einen Untersuchungsausschuss einsetzen
- kein Initiativrecht für Gesetzesvorlagen, aber Kontrolle über Kommission (Misstrauensvotum)
- Vertreter durch Wahlen alle 5 Jahre
- seit Maastricht: erweiterte Mitentscheidungsrechte bei Gesetzen
- Kontroll- und Entscheidungsrechte bei Haushaltsfragen
- entscheidet über Beitritte
>Ministerrat/Rat der EU
- gesetzgebendes Organ
- treten zur Beratung und Beschlussfassung zusammen
- Vorschläge zur Beschlussfassung von Kommission
Europäischer Gerichtshof
- oberste Instanz
- 1988 1. Instanz gegründet, die die Konzentration auf die Verträge ermöglicht
- hat keine Zwangsmöglichkeiten zur Durchsetzung von Urteilen
+ Klagen der Mitgliedsstaaten gegen Rat und Kommission (es können natürliche und juristische Personen klagen)
+ Klagen der Organe gegeneinander
+ Streitfälle der EU mit Bediensteten
+ Entscheidung über Auslegung und Gültigkeit des EU-Rechts
- nicht für Außen- und Sicherheits-, Innen- und Rechtspolitik
- keine Revisionsmöglichkeit
Europäischer Rechnungshof
- überprüft, ob die Einnahmen und Ausgaben der EU rechtmäßig, ordnungsgemäß und wirtschaftlich vorgenommen werden
- Zusammengesetzt aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Fachleuten und verschiedenen Vertretern von Interessengruppen aus den wirtschaftlichen und sozialen Leben
- äußert zu Gesetzesvorhaben Meinungen und Stellungnahmen
- berät den Ministerrat uns die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorhaben
Ausschuss der Regionen:
- hat beratende Aufgaben
- Das Gremium muss gehört werden vor Entscheidungen in der Regionalpolitik, bei Fragen der Bildung, Kultur oder europäischer Verkehrsnetze
Die Europäische Kommission entwirft Vorschläge
Der Vorschlag des Gesetzes geht an den Ministerrat
Der Ministerrat entscheidet, ob das Gesetz in Kraft tritt
Die Europäische Kommission führt das Gesetz aus
1950 Vorschlag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS
1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS/Montanunion): D+I+F+Benelux
1957 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) + Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)
1973 UK+IRL+DK
1979 1. Direktwahl zum Europäischen Parlament
1981 GR
1986 P+SP
1992 Maastricht: Vertrag über EU
1995 F+S+A
1999 Währungsunion (EURO)
2004 Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern
Probleme:
- Finanzen (MwSt, Zölle, Beiträge)
- soziale Konflikte
- mangelnde Demokratie
- Mangel des nationalen Schutz
- offene Grenzen
- Bürokratie
-
Erfolge:
- Handel
- konkurrenzfähig
- Geschichte
- Frieden