Organe
Das Europäische Parlament
- 626 Abgeordnete
- Abgeordnete schließen sich in übernationalen Fraktionen zusammen
- allgemeine und direkte Wahlen alle 5 Jahre
- Tagungen in Straßburg und Brüssel
- demokratische Vertretung der EU-Bürger
- entscheidet über europäische Gesetze (Empfehlungen, Richtlinien, Verordnungen)
- entscheidet über gemeinschaftliche Haushaltsmittel
- entscheidet über Beitritte
- entscheidet über Einsetzen einer neuen Kommission
- übt demokratische Kontrolle über die Kommission aus
- übt politische Kontrolle über sämtliche Institutionen aus (Rat)
- hat zu wenig Kompetenzen (Demokratiedefizit)
Der Ministerrat
- jedes Land entsendet den jeweiligen Fachminister
- Vorsitz wechselt halbjährlich
- Tagungen in Brüssel und Luxemburg
- erlässt Gesetze (Empfehlungen, Richtlinien, Verordnungen)
- ist den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet
- kann nur über von der Kommission vorgelegte Vorschläge beschließen
- entscheidet mit Mehrheitsbeschlüssen
- wird durch europäisches Parlament kontrolliert
- Legislativorgan
Der europäische Rat
- besteht aus den 15 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und Präsident der Kommission
- existiert seit 1975
- tagt mindestens 2 mal pro Jahr, im Land, welches Ministerratspräsident stellt
- höchstes Entscheidungsgremium
- legt politische Ziele der EU fest
- koordiniert Aktivitäten innerhalb der EU mit Integrationsvorgängen außerhalb
Die europäische Kommission
- 20 Mitglieder (große Länder: 2 Vertreter, kleine Länder: 1 Vertreter)
- Amtszeit: 5 Jahre
- Exekutivorgan
- Kontrollorgan
- unabhängig
- vertritt das Allgemeininteresse der EU
- Präsident und Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten mit Zustimmung des EP ernannt
- schlägt Gesetzestexte vor, die Parlament und Rat unterbreitet werden
- sorgt für Ausführung der Gesetze, des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden
- überwacht Verstöße gegen EU-Recht
- sorgt mit Gerichtshof für Befolgung des Gemeinschaftsrechts
- handelt internationale Übereinkommen aus
Der Gerichtshof
- besteht aus 15 Richtern und 8 Generalanwälten
- werden für 6 Jahre ernannt
- Sitz: Luxemburg
- oberste Gericht
- sorgt für Einhaltung, Durchsetzung und einheitliche Auslegung des Rechts
- trug zur Entwicklung einer Rechtsgemeinschaft bei
- schafft Europarecht
- entscheidet über Streitigkeiten
Geschichte der EU (kurzgefasst)
- 1948: Wirtschaftlicher Wideraufbau (OECD), 50 westeuropäische Staaten
- 1951: Gründung der EGKS (Montanunion), F, D, I, B, NL, LUX
- 1955: Pariser Verträge (Deutschlandverträge, Bundeswehr, Eintritt BRD in NATO), westeuropäische Staaten, Kanada und USA
- 1957: Gründung der EWG und EURATOM, für Konkurrenzfähigkeit, Zollunion, gemeinsame Agrarpolitik, EGKS-Länder
- 1962: europäischer Agrarfonds nimmt Arbeit auf
- 1967: Entstehung des EG aus EGKS, EWG und EURATOM
- 1968: Gründung der Zollunion
- 1970: Gründung des EWS
- 1973: Norderweiterung (GB, DK, IRL)
- 1979: Inkrafttreten des EWS; 1. Direktwahl des Europaparlaments
- 1981: Beitritt Griechenlands
- 1986: Beitritt Spaniens und Portugals; EEA (Reform der römischen Verträge, Kompetenzerweiterung, Vertiefung der Integration, Binnenmarkt bis Ende 1992)
- 1990: Schengener Abkommen (Abschaffung der Personenkontrollen ab 1995)
- 1992: Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags
- 1993: Gründung der EU, Beginn des Binnenmarktes
- 1994: Zusammenarbeit EU und EFTA im Europäischen Wirtschaftsraum
- 1995: Norderweiterung (AU, FIN, S)
- 1996: EU, Norwegen, und Island bilden Schengener Raum
- 1997: Amsterdamer Vertrag
Ziele der EU
- Expansion (quantitative Erweiterung): immer mehr Mitglieder, fehlt noch: Osteuropa
- Integration (qualitative Vertiefung): Währung, Binnenmarkt, usw., fehlt noch: Steuer- und Finanzpolitik, Verteidigungspolitik, Sozialpolitik
Erweiterung 2004: Lettland, Litauen, Estland, Polen, Tschechien, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Begriffe
Konföderation: lockere Kooperation von mehreren Staaten, die ihre Souveränität behalten, Staaten können unabhängig von einander handeln
Föderation: Zusammenschluss (Bündnis) von einzelnen Staaten, die ihre Souveränität nicht behalten, "Bundesrecht bricht Landesrecht"
Zentralstaat: keine Existenz von einzelnen Staaten mehr, es gibt nur eine Bundesregierung, gleiche Rechtsordnung, einheitlich organisierte Staatsorgane
Marktordnung / Verordnung: unmittelbar geltendes Gesetz
Richtlinien: gibt Zeitraum für nationale Gesetze vor, ist eine verbindliche Norm
Empfehlung: muss nicht zwingend befolgt werden
Zollunion: gemeinsame Außenzölle, gerechte Verteilung der Einnahmen
Binnenmarkt: Vereinheitlichung von Gesetzen und Normen, freier Transport von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital
Einnahmeposten der EU: BSP-Eigenmittel, MwSt., Zölle
Ausgabeposten der EU: Agrarpolitik, Struktur- und Regionalpolitik, Außenbeziehungen
Subsidiaritätsprinzip: Entscheidungen sollen auf niedrigster Ebene gefällt werden, Dezentralisierung