Leasing
Goldene Finanzierungsregeln
- vertikale Finanzierungsregel: Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital soll 1:1 sein. (Verschuldungsgrad)
- horizontale Finanzierungsregel:Das Anlagevermögen sollte möglichst mit Eigenkapital und / oder mit langfristigem Fremdkapital finanziert werden (ebenso Anteile des Umlaufvermögens). Das Umlaufvermögen sollte mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert werden.
Wirtschaftlich betrachtet ist ein Leasing-Vertrag ein Mietvertrag besonderer Art und - da Eigenkapitaleinsatz entfällt - einer objektbezogenen Fremdfinanzierung gleichzusetzen.
Leasing-Verträge können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden:
nach Art des Leasing-Gegenstandes- Konsumgüter-Leasing (Konsumgüter mit relativ langer Lebensdauer)
- Investitionsgüter-Leasing (Bewegliche Güter und unbewegliche Güter des Anlagevermögens)
- Spezial-Leasing (Speziell auf die Bedürfnisse des Leasing-Nehmers zugeschnitten), z. B. Spezialmaschinen
- direktes Leasing (Produzent des Leasing-Gutes ist der Leasing-Geber)
- indirektes Leasing (Leasing durch Dritte (Leasing-Gesellschaft))
- Equipment-Leasing (geleast wird ein einzelnes bewegliches Wirtschaftsgut)
- Plant-Leasing (geleast wird eine ganze Betriebsanlage, die aus beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern bestehen kann)
- Operate-Leasing (normale Mietverträge im Sinne des BGB, mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit)
- Finance-Leasing (Mittel- und langfristige Verträge, während der Grundmietzeit nicht kündbar)
- Finanzvorteil: die Liquidität wird erhöht
- Nutzungsvorteil: nur Nutzung und Service werden bezahlt, nicht die Anschaffung teurer Geräte
- Investitionsvorteil: größere Investitionen ermöglichen Leistungs- und Produktionssteigerung
- Technologievorteil: Produkte mit neuester Technologie stehen zur Verfügung
- Zukunftsvorteil: Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit sichern die Zukunft von Betrieb und Mitarbeitern