Aktien

Die Aktie als Beteiligungs- und Finanzierungsinstrument
Weil die Stückpreise von Aktien niedrig sind, können sich viele Personen auch mit nur begrenztem Kapital an einer AG beteiligen. Dadurch wird das Eigentum an Produktionsmitteln breit gestreut.

Rechte aus Aktien und Arten von Aktien
Der Aktionär erwirbt mit dem Kauf von Aktien das Stimmrecht auf der Hauptversammlung, das Recht auf einen Gewinnanteil, das Bezugsrecht bei der Neuausgabe von Aktien der AG und das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös, falls die Gesellschaft aufgelöst wird.

Die Aktie besteht aus zwei Teilen: aus dem Mantel (die eigentliche Urkunde) und dem Dividendenscheinbogen (besteht aus Dividendenscheinen, die eingelöst werden können, um eine Dividende zu erhalten, und aus dem Erneuerungsschein, mit dem ein neuer Bogen angefordert wird).

Es gibt verschiedene Arten von Aktien, die nach unterschiedlichen Merkmalen eingeteilt werden.

Wert der Aktie
Da Aktien aufgrund ihrer Vertretbarkeit jederzeit an der Börse gehandelt werden können, steht die Ermittlung des Wertes / Kurses im Mittelpunkt des Börsengeschehens.

Kapitalerhöhung gegen Einlagen und genehmigtes Kapital
Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe neuer Aktien durchgeführt und erbringt einen Mittelzufluss in Höhe der Einlage auf das Grundkapital und des vollen Aufgeldes (Agio), das der Kapitalrücklage zugeführt werden muss. Jedem Aktionär steht das Bezugsrecht auf junge Aktien zu, d. h. es muss ihm auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der jungen Aktien zugeteilt werden.

Wert des Bezugsrechtes
Rein rechnerisch gesehen verschmelzen nach einer Neu-Emission von Aktien die Kurse der alten und jungen Aktien zu einem Durchschnittskurs. Um den Verlust-/Gewinn-Gegensatz zwischen den Kursen der alten und jungen Aktien auszugleichen, steht den Altaktionären das Recht zum Bezug junger Aktien zu Verfügung. Sie können junge Aktien kaufen oder das Recht verkaufen.
- Der rechnerische Wert eines Bezugsrechtes bestimmt sich nach dem Kursverlust des Altaktionärs pro Aktie. Also ist das Bezugsrecht das Recht zum Bezug neuer Aktien, soweit es an einer alten Aktie hängt.
- Der rechnerische Wert des Bezugsrechts lässt sich auch mit Hilfe folgender Formel errechnen:

Ka - Kn
------------ = B
m : n +1
   Ka= Börsenkurs der alten Aktie vor der Kapitalerhöhung
   Kn= Emissionskurs der jungen Aktien
   m : n = Verhältnis der Kapitalerhöhung (Bezugsverhältnis)
   B = rechnerischer Wert des Bezugsrechts

Bei diesen Berechnungen ist zu beachten, dass der rechnerische Wert des Bezugsrechtes und der errechnete Durchschnittskurs nicht mit den entsprechenden Börsenkursen übereinstimmen, weil diese von den vielfältigen Einflüssen der Marktlage abhängen.
Für den Altaktionär spielt nicht nur der rechnerische Vermögensausgleich bei der Ausgabe billiger junger Aktien eine Rolle, sondern auch die Veränderung des stimmberechtigten Kapitals.