Euro
Geschichte der Währungsunion:
13.03.79 | Europäisches Währungssystem, ECU |
01.01.81 | Griechenland |
01.01.86 | Spanien, Portugal |
01.07.87 | Einheitliche Europäische Akte, Ziel: Binnenmarkt bis Ende 92 |
26.06.89 | Dreistufenplan |
01.07.90 | wirtschaftspolitische Abstimmung, Kapitalverkehr wird liberalisiert, Zusammenarbeit Zentralbanken |
07.02.92 | Maastricht: Schaffung WWU bis Anfang 99, Konvergenzkriterien |
01.01.93 | Binnenmarkt |
01.11.93 | Maastrichter Vertrag tritt in Kraft, ECU-Zusammensetzung, EG ' EU |
01.01.94 | EWI |
01.01.95 | Österreich, Schweden, Finnland |
15.12.95 | Name Währung: EURO, Zeitplan |
13.12.96 | Banknoten werden vorgestellt |
16.06.97 | Stabilitätspakt, Münzen werden vorgestellt |
02.05.98 | 11 Länder nehmen teil |
01.01.99 | WWU beginnt, EZB übernimmt Geldpolitik, Wechselkurse |
04.01.99 | Börsenhandel auf Euro |
01.07.02 | Umstellung abgeschlossen, Euro einzig gültiges Zahlungsmittel |
Stufenplan
1. Stufe (seit 01.07.1990):
Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der EU; engere wirtschaftspolitische Abstimmung
2. Stufe (seit 01.01.1994):
Einrichtung des EWI; Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken (bis 01.01.1997)
3. Stufe (seit 01.01.1999):
Schrittweise Einführung einer einheitlichen europäischen Währung (keine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen)
01.01.1999: Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den Währungen der WWU-Teilnehmer und gegenüber dem Euro; Beginn der Tätigkeit der EZB; Einführung des Euro für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
01.01.2002: Euro als Bargeld neben den nationalen Währungen
01.07.2002: Euro als einzig gültiges gesetzliches Zahlungsmittel im ganzen Euroland
EURO - Teilnehmer:
Konvergenzkriterien:
- Preisstabilität: Inflationsrate dauerhaft nicht mehr als 1,5 % über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Länder
- Zinssätze: langfristigen Zinssätze für Staatsschuldverschreibungen nicht mehr als 2 % über den Zinssätzen der drei preisstabilsten Länder
- Wechselkurse: mindestens zwei Jahre erfolgreiche Teilnahme am EWS
- Staatsschulden: nicht mehr als 60 % des BIP
- Haushaltsdefizit: Neuverschuldung maximal 3 % des BIP
Formen der Geldpolitik im ESZB
- expansive Geldpolitik wird bei vorhandener Geldwertstabilität betrieben, Inflationsrate muss mittelfristig unter 2 % liegen, Zinsen werden dann gesenkt, Kredite werden billiger, Geldvolumen weitet sich aus, Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten
- restriktive Geldpolitik wird betrieben wenn der Geldwert bedroht ist, Zinsen werden erhöht, Refinanzierung verteuert sich, Kredite werden teurer, Geldvolumen verringert sich, Verringerung der wirtschaftlichen Aktivitäten, Konjunktur wird gedämpft
Pro - Argumente zur EWU:
- einfacherer, schnellerer Preisvergleich
- Kosteneinsparung beim Geldumtausch
- Schaffung einer Stabilitätsgemeinschaft
- Abbau spekulativer Währungsentwicklungen
- Wachstumsschub für Arbeitsplätze
- Abbau von nationalen Rivalitäten
- Aufbau einer stabilen Euro - Währung
- Zwang zur Harmonisierung der Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik
- Vorstufe zur politischen Union
Contra - Argumente zur EWU:
- härterer, ruinöserer Wettbewerb
- Verlust von Arbeitsplätzen im Bankenbereich
- Gefahr einer Inflationsgemeinschaft
- Wegfall der Wechselkurskorrekturen
- vermehrter Arbeitsplatzwechsel
- Verlust der kulturellen Identität
- Beibehaltung der bewährten stabilen DM-Währung
- freiwillige Annäherung der Währungs-, Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik, denn
- erst politische Union und danach die Währungsunion
EURO - Chancen:
- Export-Bonus (offene Märkte, berechenbare Währungsrelationen)
- Arbeitsplatzsicherung (keine Gefährdung von Arbeitsplätzen durch Währungskrisen)
- Euro-Wettbewerbsdynamik (Stärkung Europas gegenüber Japan und USA)
- Euro-Innovationsschub (mehr Wettbewerb an den Finanzplätzen schafft investitionsfreundliches Klima)
- Euro-Sparprämie (gemeinsame Währung macht Geldumtausch überflüssig)
- Europäische Stabilitätsinsel (geringere Abhängigkeit von Turbulenzen auf den Weltfinanz- und Devisenmärkten)
- Stabilitätskultur (Maastrichter Kriterien sorgen für stabiles Geld)
- Friedensimpuls (enge Bindung zwischen den Euro-Nationen)
Die Europäische Zentralbank
- tritt ab 01. Januar 1999 an die Stelle der nationalen Zentralbanken der an der WWU teilnehmenden Staaten
- Sitz in Frankfurt am Main
- juristische Person
- orientiert sich am Modell der Deutschen Bundesbank
- ist föderalistisch
- Institutionelle Unabhängigkeit (die EZB und alle am ESZB teilnehmenden nationalen Zentralbanken sind von den EU-Organen und den Regierungen der teilnehmenden Staaten unabhängig)
- Operationale Unabhängigkeit (die EZB ist absolut frei in der Auswahl und im Einsatz der geldpolitischen Instrumente)
- Personelle Unabhängigkeit (die Mitglieder der EZB-Rates werden auf eine sehr lange Amtszeit berufen: das Direktorium auf acht Jahre ohne Recht auf Wiederwahl; die Präsidenten der nationalen Zentralbanken auf fünf Jahre mit dem Recht auf Wiederernennung)
- besitzt in jedem Mitgliedsstaat die Rechts- und Geschäftsfähigkeit
- darf keine Kredite an den Staat vergeben (Haushaltsdefizite können so nicht mehr dadurch finanziert werden, dass mehr Geld in Umlauf gebracht wird)
- Aufgaben sind: die Festlegung der Richtlinien der Geldpolitik, die Festlegung der Leitzinssätze, die Bereitschaft von Zentralbankgeld, die Ausgabe von Euro-Banknoten, die Gewährleistung reibungslos funktionierender Zahlungssysteme
- vorrangiges Ziel: Gewährleistung der Preisstabilität der Euro-Währung
Organe der EZB
Der Europäische Zentralrat
- wichtigstes Gremium der EZB
- dem EZB-Rat gehören die Präsidenten der nationalen Zentralbanken an
- fällt die richtungsweisenden Entscheidungen
- legt die Geldpolitik der Währungsunion fest
- der EZB-Rat wird gebildet aus den 12 nationalen Zentralbankpräsidenten und aus den sechs Mitgliedern des EZB-Direktoriums
- aufgebaut wie der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank
- Aufgaben im Einzelnen: - Sicherstellung der Preisstabilität in den Mitgliedsländern
- Genehmigung der Ausgabe von Münzen und Banknoten
- Festlegung der Leitzinsen
- Organisation des Zahlungsverkehrs in der EU
- Unterstützung der Wirtschaftspolitik in den einzelnen Nationalstaaten
- Verwaltung der Währungsreserven der einzelnen Mitgliedsstaaten
- Durchführung von Devisengeschäften
- Steuerung der Geldmenge
- Überwachung der Wechselkursbeziehungen zu Drittstaaten
Das Direktorium
- besteht aus dem Präsidenten, einem Stellvertreter und 4 weiteren Mitgliedern
- derzeitiger Präsident: Wim Duisenberg
- führt die laufenden Geschäfte der EZB (Ausführung der Beschlüsse des EZB-Rates; Vorbereitung von Sitzungen)
- Beschlüsse erfolgen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit
Zahlungsverkehr
Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel
- Bargeld: Banknoten (Notenprivileg hat Deutsche Bundesbank, ab 2002 EZB, erleichtern den Zahlungsverkehr mit größeren Beträgen), Münzen (Münzprivileg hat Bundesregierung, werden in Münzstätten geprägt)
- Der Gläubiger muss Banknoten unbegrenzt annehmen, DM-Münzen bis 20 DM, Dpf-Münzen bis 5 DM Gesamtwert
- Buchgeld (Giralgeld): Als Buchgeld werden die Giroeinzahlungen bei den Kreditinstituten bezeichnet. Es entsteht durch Einzahlung von Bargeld auf Giro- und Kontokorrentkonten und durch Kreditgewährung der Kreditinstitute. Es vergeht durch Abhebung von diesen Konten und durch Überweisung ins Ausland.
Geldersatzmittel
Darunter versteht man im Umlauf befindliche Schecks und Wechsel. Da für sie kein Annahmezwang besteht, sie aber einen Anspruch auf Geld verbriefen, dienen sie zahlungshalber als Geldersatz. Der Schuldner hat im rechtlichen Sinne erst dann bezahlt, wenn der Gläubiger das Geld empfangen hat und das Schuldnerkonto belastet wurde.
Zahlungsarten
- bare Zahlung: Die Zahlung erfolgt mit barem Geld und der Empfänger erhält bares Geld, z. B. mittels Wertbrief oder Postanweisung
- halbbare Zahlung: Die Zahlung erfolgt entweder durch Bareinzahlung des Zahlers und Gutschrift auf das Konto des Empfängers oder durch Abbuchung vom Konto des Zahlers und Barauszahlung an den Empfänger
- bargeldlose Zahlung: Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung vom Konto des Zahlers und durch Gutschrift auf dem Konto des Empfängers
Überweisung
Bei der Überweisung lässt der Schuldner auf seine Anweisung seinem Konto einen Betrag belasten, der danach dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird.
- Einzelüberweisung: Der Schuldner überweist mit einem Überweisungsvordruck einen Betrag an den Gläubiger.
- Sammelüberweisung: Sie ermöglicht die Überweisung vieler Beträge an verschiedene Empfänger durch Erteilung eines einzigen ordnungsgemäß unterschriebenen Überweisungsauftrages über die Gesamtsumme.
- Dauerauftrag: Der Schuldner beauftragt sein Geldinstitut zu Lasten seines Kontos regelmäßig wiederkehrende, gleichbleibende Zahlungen an den Empfänger zu überweisen.
Lastschrift
Bei der Lastschrift lässt der Gläubiger auf seine Anweisung seinem Konto einen Betrag gutschreiben, der danach dem Konto des Schuldners belastet wird.
- Einzugsermächtigungsverfahren: Der Zahler ermächtigt den Empfänger, den jeweiligen Betrag seiner Forderung mit Hilfe eines Lastschriftvordruckes durch dessen Kreditinstitut einziehen zu lassen. Die Belastung kann innerhalb von sechs Wochen vom Belasteten zurückgegeben werden.
- Abbuchungsverfahren: Der Zahler erlaubt dem Empfänger und beauftragt sein Geldinstitut, von seinem Konto den vom Empfänger jeweils geforderten Betrag abzubuchen. Eine Aufhebung der Belastung ist nicht möglich.
Elektronischer Zahlungsverkehr
- Home-Banking - Internet-Banking: Durch die Nutzung eines Telefonmodems oder eines ISDN-Anschlusses sowie eines Computers und unter Anwendung entsprechender Software kann der Kunde seine Bankgeschäfte vom jeweiligen Standort aus rund um die Uhr, an Wochenenden und Feiertagen abwickeln. Es gibt geschlossene Netze wie T-Online (Homebanking) und offene Netze wie das Internet mit weltweiter Verfügbarkeit von jedem Ort der Welt aus (Internetbanking).
- Telefon-Banking: Beim Telefonbanking arbeitet der Kunde im Dialogverfahren mit seiner Bank. Er wählt eine spezielle Rufnummer und gibt über das Tastenfeld des Telefons seine Kontonummer und eine Geheimnummer ein. Er steht nun mit seiner Bank in Verbindung, erfährt den Kontostand, die gespeicherten Umsätze und kann selbst Überweisungen in Auftrag geben.
- Electronic cash: Der Wunsch, nur mit ec-Karte zu bezahlen führte zu Electronic cash. Die ec-Karte ermöglichte nämlich die Einführung von sog. Kassenterminals in Geschäften mit Barverkauf. An den Kassen der diesem System angeschlossenen Geschäfte stehen Terminals, die den bargeld- und beleglosen Zahlungsverkehr am Ort des Verkaufsgeschehens (POS) ermöglichen.
Eine Variante von POS ist die Bezahlung mit der ec-Karte ohne PIN. Der Händler verzichtet auf die absolute Zahlungssicherheit, indem sie nur die Kartensperre überprüfen und einen Lastschrifteinzugsauftrag unterschreiben lassen. Die Zahlung erfolgt also ohne Zahlungsgarantie (POZ) und ist für den Händler billiger als POS.
Beim Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) hat die ec-Karte keine Garantie, sondern lediglich Legitimationsfunktion. Es kostet den Gläubiger deswegen keine Bankgebühren.
Beim electronic cash mit Chip (ecc) erhält der Bankkunde auf seinem ec-Karten-Chip ein Guthaben zur Verfügung gestellt, ohne dass sein Konto sofort belastet wird. Bei jedem Zahlungsvorgang verringert sich das Guthaben und der Betrag wird von seinem Konto abgebucht. Bei dem Händler, bei dem die Guthabengrenze überschritten wird, kann der Chip per Online-Verbindung zur Bank neu aufgeladen werden. - Kreditkarte: Kreditkartenorganisationen bieten Privat- und Geschäftsleuten mit einwandfreier Bonität und bestimmtem Jahreseinkommen die Kreditkarte als Zahlungsinstrument an. Gegen Vorlage der Kreditkarte kann der Inhaber bei allen der Kartenorganisation angeschlossenen Vertragsunternehmen bargeldlos bezahlen. Die Karte ermöglicht auch das Abheben von Bargeld bis zu festgelegten Höchstgrenzen.
- GeldKarte: Die GeldKarte soll im Kleinbetragsbereich unter 50 DM die Kreditkarte ergänzen. Bei der kontogebundenen GeldKarte ist ein entsprechender Mikrochip auf der ec-Karte angebracht. Der Bankkunde kann seine GeldKarte mittels PIN bis zu 400 DM an Ladeterminals aufladen. Kontoungebundene GeldKarten können nur gegen Barzahlung an einem Bankschalter aufgeladen werden.
- Cash im Internet: Wenn ein Nutzer im Internet einkaufen und bezahlen will, installiert er eine Software-Geldbörse, die er durch Belastung seines Kontos mit DEM über das Netz mit virtuellem Geld aufladen kann.
- Cash Management: Cash Management ist eine Software, die das weltweite Abholen von Kontodaten sowie die Aufbereitung dieser Daten in einen aktuellen Liquiditätsstatus ermöglicht. Mit Hilfe des Cash Managements kann der Kaufmann nun schnell entscheiden, von welchem Konto, in welcher Höhe und welcher Währung er automatisch mittels seiner elektronischen Unterschrift Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge per DFÜ zeitlich für mehrere Tage im Voraus festgelegt, ausführen kann.