Euro

Geschichte der Währungsunion:

13.03.79         Europäisches Währungssystem, ECU
01.01.81         Griechenland
01.01.86         Spanien, Portugal
01.07.87         Einheitliche Europäische Akte, Ziel: Binnenmarkt bis Ende 92
26.06.89         Dreistufenplan
01.07.90         wirtschaftspolitische Abstimmung, Kapitalverkehr wird liberalisiert,         Zusammenarbeit Zentralbanken
07.02.92         Maastricht: Schaffung WWU bis Anfang 99, Konvergenzkriterien
01.01.93         Binnenmarkt
01.11.93         Maastrichter Vertrag tritt in Kraft, ECU-Zusammensetzung, EG ' EU
01.01.94         EWI
01.01.95         Österreich, Schweden, Finnland
15.12.95         Name Währung: EURO, Zeitplan
13.12.96         Banknoten werden vorgestellt
16.06.97         Stabilitätspakt, Münzen werden vorgestellt
02.05.98         11 Länder nehmen teil
01.01.99         WWU beginnt, EZB übernimmt Geldpolitik, Wechselkurse
04.01.99         Börsenhandel auf Euro
01.07.02         Umstellung abgeschlossen, Euro einzig gültiges Zahlungsmittel

Stufenplan

1. Stufe (seit 01.07.1990):
Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der EU; engere wirtschaftspolitische Abstimmung

2. Stufe (seit 01.01.1994):
Einrichtung des EWI; Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken (bis 01.01.1997)

3. Stufe (seit 01.01.1999):
Schrittweise Einführung einer einheitlichen europäischen Währung (keine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen)
01.01.1999: Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den Währungen der WWU-Teilnehmer und gegenüber dem Euro; Beginn der Tätigkeit der EZB; Einführung des Euro für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
01.01.2002: Euro als Bargeld neben den nationalen Währungen
01.07.2002: Euro als einzig gültiges gesetzliches Zahlungsmittel im ganzen Euroland

EURO - Teilnehmer:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Monaco
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • San Marino
  • Spanien
  • Vatikanstadt
  • Konvergenzkriterien:

    Formen der Geldpolitik im ESZB

    Pro - Argumente zur EWU:

    Contra - Argumente zur EWU:

    EURO - Chancen:

    Die Europäische Zentralbank

    Organe der EZB

    Der Europäische Zentralrat

    Das Direktorium

    Zahlungsverkehr

    Zahlungsmittel

    Gesetzliche Zahlungsmittel

    Geldersatzmittel

    Darunter versteht man im Umlauf befindliche Schecks und Wechsel. Da für sie kein Annahmezwang besteht, sie aber einen Anspruch auf Geld verbriefen, dienen sie zahlungshalber als Geldersatz. Der Schuldner hat im rechtlichen Sinne erst dann bezahlt, wenn der Gläubiger das Geld empfangen hat und das Schuldnerkonto belastet wurde.

    Zahlungsarten

    Überweisung

    Bei der Überweisung lässt der Schuldner auf seine Anweisung seinem Konto einen Betrag belasten, der danach dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird.

    Lastschrift

    Bei der Lastschrift lässt der Gläubiger auf seine Anweisung seinem Konto einen Betrag gutschreiben, der danach dem Konto des Schuldners belastet wird.

    Elektronischer Zahlungsverkehr