Lagerhaltung
Zu den Hauptfunktionen im Leistungsprozess des Großhandels gehört die Lagerhaltung.
Aufgaben der Lagerhaltung:- Überbrückung von Unregelmäßigkeiten auf dem Beschaffungsmarkt
- Ausnutzung von Vorteilen des Großeinkaufs
- Bearbeitung oder Ausreifung während der Lagerzeit
- Bereithaltung eines ausreichend breiten und tiefen Sortiments für die Abnehmer
- Sicherung einer gleichmäßigen Beschäftigung trotz Schwankungen beim Absatz
- Warenannahme und Einordnung (Anzahl, Verpackung, Ware)
- Warenpflege und Warenbehandlung (Instandsetzung des Lagers, Pflege der Waren, Arbeiten für verkaufsfertigen Zustand, Ausscheiden verdorbener Waren)
- Warenausgabe (nur gegen Beleg: Lieferschein, Kassenzettel)
- Lagerkontrolle (Qualität, Menge, Wert), Lagerbuchführung, Inventur
- Aufbau des Lagers (Annahme, Eingangskontrolle, Transport zur Lagerstelle und Einordnung, Überwachung, Warenpflege und -manipulation, Warenausgabe und Verpackung, Verwaltungsarbeiten)
- Räumliche Gliederung des Lagers (Standort: verkehrsorientiert, (de-)zentral; Warenfluss: Warenannahme, Lagerung, Warenausgabe; Unterbringungsart: Außenlager, Innenlager; bauliche Gegebenheiten: eingeschossige Lager, Stockwerklager; Einlagerungsart: Stapellager, Hochregallager)
- Lagereinrichtung (Instandhaltung, Heizung, Strom, Bewachung)
- Lagerverwaltung (Löhne, Gehälter, Büromaterial)
- Lagerrisiko (Mengenverluste, Wertverlust)
- Lebensmittel verderben, Schäden durch Feuer, Blitz, Wasser, Diebstahl, Umwerfen
Just-in-time: Anlieferung der Werkstoffe und Betriebsmittel direkt an der Produktionsstätte in der benötigten Menge zur richtigen Zeit
Lagerkennzahlen: Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Lagerhaltung ist es erforderlich, bestimmte Zusammenhänge aufzuzeigen und vergleichbar zu machen. Dies geschieht durch Bildung und Berechnung von Kennzahlen.
bei Jahresinventur:
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2
bei Monatsinventur: Anfangsbestand EP + Monatsendbestände EP
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1 + Anzahl der Monate
- Lieferrabatt
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Zieleinkaufspreis
- Lieferskonto
+ Einkaufskosten
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Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
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Einstandspreis (EP)
- Warenendbestand
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Wareneinsatz
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durchschnittlicher Lagerbestand
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Umschlagshäufigkeit
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360 Tage
Länderfinanzausgleich
Finanzausgleich: In der allgemeinen Steuerverteilung werden Einnahmen (aus der Umsatz-, der Einkommen- und der Lohnsteuer) nach bestimmten Quoten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Um Steuerkraftunterschiede auszugleichen, geben steuerstarke Geberländer (wie Bayern) Ausgleichsbeträge an steuerschwache Nehmerländer (wie Bremen) ab (sogenannter horizontaler Finanzausgleich).
Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen: Steuerschwache Länder werden darüber hinaus vom Bund unterstützt (sogenannter vertikaler Finanzausgleich). Dazu gehören Finanzhilfen zum Erfüllen besonderer Aufgaben. In Bremen wird die "Sonderlast" der Häfen berücksichtigt. Damit wird der nationalen Funktion Rechnung getragen, die die bremischen Häfen für die Volkswirtschaft erfüllen. Außerdem werden "überdurchschnittliche Kosten politischer Führung" angerechnet, weil kleine Länder im Großen und Ganzen denselben Verwaltungsaufwand betreiben müssen, aber für weniger Einwohner - damit Steuerzahler.
Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen: Der Bund gewährt außerdem gesonderte Zuschüsse für besonders benachteiligte Länder.
Normenkontrollverfahren: Mit ihm machen Kläger die Unvereinbarkeit einer Vorschrift mit Grundrechten geltend. Im Verfahren wird festgestellt, ob Gesetze verfassungsgemäß sind.