Gesellschaftsunternehmen
Man unterscheidet zwischen
und
Gründe, die zur Bildung einer Gesellschaft führen können:
- Erhöhung des Eigenkapitals
- Ausschaltung der gegenseitigen Konkurrenz
- Ergänzung der Arbeitskraft und Verteilung der Arbeitslast
- Verteilung des Unternehmerrisikos oder Begrenzung auf das Gesellschaftsvermögen
- Erhöhung der Kreditwürdigkeit durch Erweiterung der Haftung
- steuerliche Vorteile
- persönliche Gründe (Alter, Krankheit, Erbfall)