Mitbestimmung in Unternehmen, ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, ist ein fester Bestandteil der hiesigen Unternehmenskultur. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz JAV, ist dabei ein elementarer Bestandteil geworden.
INHALTSVERZEICHNIS
Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Grundsätzlich gilt die JAV als Sprachrohr für alle nicht volljährigen Mitarbeiter sowie für alle Azubis, Praktikanten und auch Werksstudenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Um diese Gruppe in privaten oder öffentlichen Betrieben dementsprechend basisgetreu vertreten zu können, sind daher auch nur Personen aus dieser Personengruppe für eine Jugend- und Auszubildendenvertretungswahl wahlberechtigt. Um eine JAV allerdings wählen zu können, muss im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden sein. Zur Wahl kann sich grundsätzlich jeder Arbeiternehmer unter 25 Jahren aufstellen lassen, allerdings gelten im Bereich des öffentlichen Dienstes andere Altersbeschränkungen bei einer JAV Wahl. Weiterhin darf der Kandidat, der sich zur Wahl stellt, nicht Betriebsratsmitglied sein. Für den Fall, dass ein gewählter Jugend- und Auszubildendenvertreter innerhalb der jeweiligen Amtszeit das 25. Lebensjahr überschreiten sollte, dann bleibt er bis zum Ende der Wahlperiode trotzdem im Amt. Wer sich der Jugend- und Auszubildendenvertretung Wahl stellt, darf von allen Mitarbeitern unter 18 Jahren und allen Auszubildenden unter 25 Jahren gewählt werden.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und ihre Arbeit
Damit eine JAV die Interessen seiner Wählergruppe auch umfassend wahrnehmen und vertreten kann, gibt es in Unternehmen mit solchen Institutionen eine enge Verbindung zwischen Betriebsräten oder Personalvertretungen. So soll gewährleistet werden, dass sowohl Gesetze, Vorschriften, Verträge, integrative Aspekte sowie Gleichstellungsfragen im Interesse der Arbeiternehmer, im Falle der Jugendlichen und Azubis durch die JAV, behandelt und diskutiert werden. Die Wahl zur JAV beinhaltet natürlich eine Reihe von Rechten und Pflichten. So sind JAV-Mitglieder berechtigt, an Sitzungen des Betriebsrates oder anderer Mitarbeitervertretungen teilzunehmen, auch dürfen die Vertreter an Gesprächen zwischen Betriebs- oder Personalrat und Arbeitgeber sowie bei Ausschusssitzungen von Personalvertretungen teilnehmen. Weiterhin obliegt den Jugend- und Auszubildendenvertretern die Organisation von JAV-Versammlungen und JAV-Sitzungen. Zu den Pflichten von JAV-Mitgliedern gehören das Durchführen von Sprechstunden für Jungendliche und Auszubildende im Unternehmen, das Teilnehmen an diversen JAV relevanten Schulungen sowie die Partizipation bei Vorstellungsgesprächen.
Damit die bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung-Wahl gewählten Personen ihr Aufgabenfeld optimal ausüben können, werden verschiedene JAV Schulungen angeboten, in deren Rahmen die JAV-Mitglieder in unterschiedlichen Bereichen umfassender Interessenvertretung geschult werden. Ein solcher Auszubildenden Kurs ist elementar für die Aufgaben von JAV-Mitgliedern und daher werden diese Schulungen bundesweit und mit Unterstützung der verschiedenen Gewerkschaften angeboten.
Weitere Informationen zur JAV Wahl finden Sie bei www.poko.de.
Ich denke wenn man wirklich etwas im Leben erreichen möchte, sollte man so früh wie möglich mit dem Planen der eigenen Zukunft beginnen…
Genau das sollten schon die Eltern den Kindern beibringen, den Eigenverantwortung ist heute viel wichtiger geworden als es früher einmal war!
Sicher ist es auch toll das es solche Vertretungen für Azubis gibt und das auch deren Interessen angemessen vertreten werden!