Auch in diesem Jahr gibt es wieder einige Neuerungen, auf die sich jeder Verkehrsteilnehmer einzustellen hat. Ganz gleich, ob Sie bereits stolzer Besitzer eines Führerscheins sind oder sich für dieses Jahr den Erwerb einer Fahrerlaubnis vorgenommen haben: Dieser Beitrag liefert Ihnen zu den Änderungen des Jahres 2023 einen Überblick.
INHALTSVERZEICHNIS
TÜV-Plakette für Hauptuntersuchung
Im § 29 sieht die Straßenverkehrsordnung das Durchführen einer Hauptuntersuchung vor. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr technisch tauglich ist. Kontrolliert werden kann dies anhand der TÜV-Plakette, welche im Jahr 2022 rot gefärbt war. Eine Plakette in der Farbe Rosa zeigt an, dass in 2023 wieder eine Hauptuntersuchung fällig ist. Gibt der TÜV grünes Licht, erhält das Fahrzeug eine orangefarbene TÜV-Plakette und muss erst 2025 nach einem Zwei-Jahres-Turnus wieder vorgestellt werden.
Umtausch des bisherigen Führerscheins
Die Zeit, in der Sie in einer Fahrschule die Schulbank drückten, liegt schon etwas länger zurück? Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins in den Farben Rosa oder Grau sind, so ist dieser durch die moderne Ausführung im Scheckkartenformat zu ersetzen. Anderenfalls riskieren Sie ein Verwarngeld von 10 Euro und sind verpflichtet, den Umtausch des Dokumentes nachträglich nachzuweisen. Betroffen von der Umtauschpflicht sind alle Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 und solche, die eine Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben. Die Frist zum Umtausch läuft am 19. Januar 2023 ab.
Update des Verbandkastens
Die Neuerungen für den Verbandkasten sehen folgende Änderungen vor:
- Hinzufügen zweier Gesichtsmasken
- Pflicht zu zwei Dreieckstüchern wird auf ein Dreieckstuch korrigiert
- Wegfall des 40 x 60 cm großen Verbandtuchs
Neben der generellen Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens sind in diesem ab dem 1. Februar 2023 zwei Masken vorzuhalten. Dies ergibt sich aus der neuen Verbandkasten-DIN 13164:2022. Ist das Haltbarkeitsdatum des aktuell genutzten Verbandkastens noch nicht abgelaufen, müssen Sie ihn nicht zwangsläufig durch ein neues Exemplar ersetzen. Es genügt, wenn Sie Ihrem Verbandkasten zwei Masken hinzufügen. Eine gute Gelegenheit, hierbei gleich einmal die Haltbarkeit zu überprüfen. In neuen Verbandkästen sind die Masken bereits in passender Stückzahl enthalten. Nach der DIN EN 14683 müssen die Gesichtsmasken mindestens dem Typ 1 entsprechen. FFP2-Masken sind ebenfalls möglich, aber keine Pflicht.
Fahren auf Autobahnen im automatisierten Fahrzeugmodus
Die Zukunft der Mobilität liegt zunehmend im automatisierten Fahren. Dabei kommt innovative Sensortechnik zum Einsatz. Sie misst Abstände zwischen dem eigenen Fahrzeug und dem der übrigen Verkehrsteilnehmer. Noch immer sind Fahrzeuge mit dieser Technologie stark in der Entwicklungsphase. Bislang lag die Höchstgeschwindigkeit beim Fahren in diesem Modus auf Autobahnen bei lediglich 60 km/h. Trotz der noch nicht abgeschlossenen technologischen Entwicklung ist es auf Autobahnen nun möglich, bis zu einem Tempo von 130 km/h automatisiert zu fahren. Auch wenn das Fahrzeug selbstständig lenkt, bremst oder beschleunigt, gilt es, stets auf alle Situationen vorbereitet zu sein. Je technologischer die Komponenten, desto anfälliger sind sie und risikoreicher ist ein mögliches technisches Versagen.