Junge Menschen in Deutschland können seit 1971 Fördergelder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Das sogenannte Bafög wird für Studenten und Menschen in der beruflichen Ausbildung bezahlt. Alle zwei Jahre werden die Bafög-Sätze angepasst, das schreibt das Gesetz vor.
Bafög wird nicht nur für ein Studium oder eine Berufsausbildung im Inland gezahlt. Was viele Antragsteller nicht wissen: auch im Ausland kann der Lebensunterhalt mit deutschen Fördergeldern bestritten werden. Wie genau das Auslands-Bafög abläuft, erklärt dieser Ratgeber.
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Mehr als in der Heimat
Ein Studium im Ausland verursacht je nach Land deutlich mehr Kosten als in Deutschland. Der Höchstsatz kann je nach Land bei über 1.000 Euro liegen. Im Inland liegt der Höchstsatz hingegen bei weniger als 750 Euro pro Monat. Zudem erhalten Studenten aus Deutschland für das Studium an einer ausländischen Hochschule Studiengebühren. Bis zu 4.600 Euro zahlt das Bafög-Amt dafür, diese Summe wird jedoch nur einmalig ausgezahlt. Einmalig gezahlt wird auch ein Reisekostenzuschuss für die Reise zum Studienort. Innerhalb der EU und der Schweiz sind es 500 Euro, für den Rest der Welt sogar 1.000 Euro.
Wie im Inland berechnet sich der Höchstsatz für ein Studium im Ausland anhand der finanziellen Situation des Studenten und seiner Eltern. Wohnt er im Ausland bei seinen Eltern, erhält er deutlich weniger Bafög. Die Wohnpauschale wird nur für auswärtige Unterkünfte finanziert. Neben dem Grundbedarf wird ein länderspezifischer Auslandszuschlag monatlich gezahlt.
Bafög zahlt Versicherungsschutz
Deutsche Studenten sollen auch im Ausland ideal abgesichert sein. Aus diesem Grund übernimmt das Auslands-Bafög auch die Kosten für eine Krankenversicherung. Innerhalb der Europäischen Union kann der Versicherungsschutz bei der heimischen Krankenkasse erhalten bleiben, die Kosten von maximal 109 Euro im Monat trägt das Amt.
Bei einem Studium außerhalb der EU ist eine separate Auslandskrankenversicherung obligatorisch. Die Kosten dafür werden bei einem erfolgreichen Antrag auf Bafög für ein Studium im Ausland übernommen. Werden alle einzelnen Höchstsätze addiert, ergibt sich eine maximale Fördersumme von über 1.150 Euro pro Monat.
Voraussetzung zur Förderung
Das Bafög-Amt fördert nicht pauschal alle Auslandsaufenthalte deutscher Studenten. Für Berufsausbildungen, die ganz oder teilweise im Ausland absolviert werden, gelten ebenfalls bestimmte Vorschriften.
Innerhalb der EU und der Schweiz werden Ausbildungen an Berufsfachschulen, Akademien und Hochschulen für die gesamte Dauer der Ausbildung gefördert. Ein temporärer Aufenthalt im Ausland wird ebenfalls gefördert, wenn eine Kooperation zwischen der inländischen und ausländischen Ausbildungsstätte besteht. Die Förderung wird für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland finanziell unterstützt, maximal zweieinhalb Jahre und wenn sie innerhalb der EU und der Schweiz absolviert wird. Die maximale Förderungsfähigkeit für Ausbildungen außerhalb der EU ist auf ein Jahr begrenzt.
Der länderspezifische Auslandszuschlag
Wie bereits erwähnt, zahlt das Amt zum Grundbedarf einen Zuschlag für einen Aufenthalt zum Zwecke eines Studiums oder einer Ausbildung in manchen Ländern der Welt. Die Höhe ist spezifisch und orientiert sich am jeweiligen Land. Generell ist ein Zuschlag bei Reisen außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz nicht vorgesehen. Aber auch bei vielen anderen Ländern sieht das Gesetz keine Zahlung vor, etwa für Tunesien, Türkei oder Südafrika.
Die höchsten Auslandszuschläge erhalten Studenten bei Aufenthalten in Japan und Liberia, dort werden monatlich über 200 Euro gezahlt. Hohe Zuschläge gibt es auch für Reisen nach Simbabwe, in Südsudan, Venezuela oder Norwegen.